Impressum

gem. § 5 TMG (Telemediengesetz) aufgrund des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
Fachberaterordnung (FBO)
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung (DVStB)
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
Sie können die vorgenannten Berufs- und Gebührenordnungen auf www.bstbk.de bzw. www.gesetze-im-internet.de einsehen.

Name des Diensteanbieters:
§ 5 TMG
Thomas Zentgraf
Salmbacher Str. 77
12349 Berlin

Kontaktdaten:
§ 5 TMG
Berlin:
Telefon: +49 (0)30/72 39 69 0
Telefax: +49 (0)30/30 72 39 69 99

Angabe der Kammer:
§ 5 TMG
Zuständige Kammer für Steuerberater Thomas Zentgraf ist die Steuerberaterkammer Berlin:
Wichmannstr. 6
10787 Berlin.

Berufsbezeichnung:
§ 5 TMG
Steuerberater: Thomas Zentgraf

Staat der Verleihung:
Bundesrepublik Deutschland

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE154195449

Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung:
Es besteht die nach § 67 StBerG vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Gerichtsstand und Vertragsrecht:
Es gilt das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien als vereinbart. Gerichtsstand für alle Angelegenheiten ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht nach deutschen Gesetzen ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in steuerlichen Angelegenheiten:
Auf Antrag kann die zuständige Steuerberaterkammer gemäß §76 Abs.2 Nr.3 StBerG bei Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Auftraggeber ein Vermittlungsverfahren durchführen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Steuerberaterkammer.
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle. Wir verweisen auf die Steuerberaterkammer.

Honorarangaben:
Das Honorar richtet sich für die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wird der Steuerberater in Bereichen tätig, in denen die Vergütung nicht durch die Steuerberatergebührenverordnung geregelt ist, kann er für diese Leistung eine angemessene Gebühr im Sinne von §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 verlangen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer.

Allgemeinen Auftragsbedingungen:
Für alle Leistungen gelten die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom November 2016 als vereinbart. Die Haftung ist zwischen den Vertrags­parteien verbindlich auf maximal 1.000.000 € je Fall beschränkt.